Aus Lehrer Lämpels Kramkiste

Das Tabakrauchen der Lehrer während des Unterrichts betreffend

(Schul-Inspektions-Akten)
Es ist ein Fall zu unserer Kenntnis gekommen, dass ein Schullehrer sich hat beigehen lassen, während des Unterrichts Tabak zu rauchen. Da ein solches Benehmen für den Lehrer während der Erfüllung seines Berufs höchst unanständig und dem Unterrichtszwecke hinderlich ist, indem es den Lehrer selbst im Unterrichten zerstreut, und die Kinder dadurch, dass ihre Aufmerksamkeit auf fremdartige Gegenstände hingelenkt wird, im Auffassen des Unterrichts stört, so untersagen wir sämtlichen Schullehrern das Tabakrauchen während des Unterrichts in den Schulstuben, was selbigen durch die Herren Schulinspektoren zu eröffnen ist, und beauftragen die Herren Landräte und Schulinspektoren, gegen allenfallsige Zuwiderhandlungen angemessen einzuschreiten.

Trier, den 8. Oktober 1839
Königl. Preuß. Regierung, Abtl. des Innern. Schaper.