Aus Lehrer Lämpels Kramkiste

Warnung der Kinder vor dem fahrlässigen Umgehen mit Schießgewehren betreffend.

(Schul-Inspektions-Akten)
Die von Kindern durch den unvorsichtigen Gebrauch von Schießgewehren herbeigeführten Unglücksfälle haben des Königs Majestät veranlasst, den Befehl zu geben, dass die Kinder in der Schule vor dem fahrlässigen Umgehen mit Schießgewehren von Zeit zu Zeit bei geeigneten Gelegenheiten gewarnt werden sollen. Die Regierung wird beauftragt, den Schullehrern durch die Schul-Inspektoren von diesem Allerhöchsten Befehle Nachricht zu geben und ihnen die Befolgung desselben zur Pflicht zu machen. Berlin, den 21. April 1840. Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten, gez. von Ladenberg.

Trier, den 5. Januar 1852
An die Königl. Regierung zu Trier.