Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts fehlte er an höheren Schulen nie, auch an Volksschulen hat es ihn zuweilen gegeben, den eigenen Raum, in dem Schüler Arreststrafen abzusitzen hatten. Für einige Stunden, am Stück oder in Raten, wurden die mit Carcerstrafe belegten Schüler vom Hausmeister eingeschlossen und nach der vorgeschriebenen Zeit wieder freigelassen. Dafür mußten sie an manchen Schulen dem Hausmeister eine Gebühr entrichten.Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde die Carcerstrafe zunehmend kritisch beurteilt und schließlich abgeschafft.